In Zeiten von Wohnungsmangel ist der Wohnungstausch immer ein praktikabler Weg, um verschiedene Wohnbedürfnisse zu „matchen“. Dabei muss dann nicht auf freiwerdende oder zusätzliche Wohnungen gewartet werden, sondern es wird innerhalb des Bestandes getauscht. Auch in der seit vergangenem Jahr geltenden Kooperationsvereinbarung für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften ist der Wohnungstausch enthalten. Demnach soll ein Mieter, der in eine mindestens 10% kleinere Wohnung zieht, für diese nicht mehr zahlen, als vorher für die größere. Umzugsprämien kann es auch noch geben. Klingt schön, aber diese Praxis findet (fast) nicht statt.
Leider wird nahezu immer versucht, Tauschwohnungen auch für Bestandsmieter wieder wie Neuvermietungen zu bearbeiten. Begründet wird dies mit engen Vorgaben, wie z.B. 60% der Neuvermietungen an WBS-Berechtigte, für eine Person nur 45 qm plus max. 10% Flächenüberschreitung, weiterhin Vermietung an Flüchtlinge, an von Obdachlosigkeit Bedrohte oder sonstige am Wohnungsmarkt Benachteiligte.
So kam es jüngst bei uns im Viertel zu einer paradoxen Situation: eine freiwerdende 3-Zimmerwohnung im Parterre wurde von mehreren inzwischen alleinstehenden 4-Zimmer-Wohnungsmietern begehrt. Gern wären sie von oben nach ganz unten gezogen und hätten eine große Wohnung freigemacht. Aber keiner der Bestandsmieter hat sie bekommen!
Im zweiten Halbjahr ab August soll eine Wohnungstauschbörse aller städtischen Gesellschaften auf www.inberlinwohnen.de eingerichtet werden. Der Clou dabei soll die gleichbleibende Miete für die jeweiligen Tauschpartner sein, d. h. man übernimmt jeweils den „alten“ Vertrag des Tauschpartners. Auch den sonst üblichen Neuvermietungszuschlag soll es nicht geben. Dann schauen wir erstmal… Wenn die Rahmenbedingungen nicht attraktiv sind, wird das Potenzial dadurch auch nicht gehoben.
Bis dahin kann man leider nur empfehlen, in der zu großen Wohnung einfach den vielen Platz zu genießen.
(hk)