Die Wahl

Diese Übersicht gibt Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema Mieterratswahl bei der GESOBAU. Diese Infos stammen von der offiziellen Webseite der GESOBAU und können hier im Detail nachgelesen werden.


DIE WAHLKOMMISSION

Was ist die Aufgabe der Wahlkommission?
Die Wahlkommission ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Mieterratswahl verantwortlich.

Wer darf Mitglied in der Wahlkommission werden?
In der Wahlkommission können alle Mieterinnen und Mieter der GESOBAU mitarbeiten, die nicht für den Mieterrat kandidieren.

Aus wie vielen Mitgliedern besteht die Wahlkommission?
Zwei Mieter/innen pro Wahlbezirk sollen neben zwei GESOBAU-Mitarbeitern der Wahlkommission angehören, die im April eingerichtet wird und die die Briefwahlen bis voraussichtlich Mitte September durchführen wird. Hat sich der Mieterrat konstituiert, wird die diesjährige Wahlkommission aufgelöst.

Wird die Arbeit in der Wahlkommission vergütet?
Die Mitarbeit in der Wahlkommission ist ein Ehrenamt, für das eine geringe Aufwandsentschädigung erteilt wird.